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Vougtai Spandow

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  Wiederbegründung der altgläubigen Vougtai Spandow   Im damaligen Sachsenspiegel wird der swabsche Vougt Albrecht von Spandow erwähnt. Was hat dies hier zu bedeuten? Die Wiederbegründung der Vougtai Spandow, dient der ‚ Gemeinde der deutschen Altgläubigen ‘ als regionale Anlaufstelle . Des weiteren wird hier der Grundstein gelegt für ein vernetzteres Leben. Auf spieleriche Art soll das Gemeindeleben der Vougtai Spandow beschritten werden. 1. Jeder altgläubige Erwachsene, stellt daher unterstehendes Leben dar Hier sind die Berufe welche unsere Vougtaigemeinde benötigt: Patrone [Bauern, Holzfäller, Fischer, ...] Handwerker [Bäcker, Fleischer, Tischler, ...] Gelehrte [Heilkundige, Hebamme, Lehrer, ...] Sonstige [Kaufleute und Händler, ...] Gemeindeaufbau: Die 1. Einheit bildet die Bürger-Familie, hier wird entschieden, welche weitere berufliche Tätigkeiten in Angriff genommen werden sollte. Welche Ents...

Drei-Klassen-Wahl-Recht

Dreiklassenwahlrecht im Königreich Preußen:   Für das preußische Abgeordnetenhaus wird am 30. Mai 1849 das sogenannte 'Dreiklassenwahlrecht' festgelegt. Dieses Wahlrecht teilt die Bürger als Wähler nach ihrem direkten Steueraufkommen in drei Klassen ein.  In der ersten Klasse sind die am höchsten besteuerten Bürger zu finden, ca. 4 % der Wähler. Die zweite Klasse steht den Wählern zu, mit mittlerem Steueraufkommen, ca. 14 %. Die dritte Klasse der Wähler, stellt daher zahlenmäßig die Mehrheit dar, von ca. 82 % mit gar keinen oder niedrigen direkten Steueraufkommen . Heute geht man her und behauptet, dies könne ungerecht sein. Doch weshalb? Wir müssen festhalten, daß dieses Wahlrecht für die Staatsbürger geschaffen wurde um ihre Mitsprache zu ermöglichen. Der Bürger ist gleichbedeutend mit Bürge, was man so verstehen sollte, als Teilhaber einer Genossenschaft. Wahlberechtigt sind daher nur Männer ab dem 25. Lebensjahr, also auch keine Frauen, oder Diverse, welche es damals sel...

Altglaube

  Altglaube Weshalb Altglaube?     Altglaube ist eine offizielle religiöse Bezeichnung im Deutschen Reich. Die offizielle Bezeichnung ging von den nicht-orthodoxen, nicht-römisch-katholischen und nicht-protestantischen Christen aus.  Da wir jedoch in vielen christlichen Dingen altes vor-christliches Erbe erkannten, welches einst von Nicht-Christen ins Christentum gebracht wurde um überleben und wiedergeboren zu werden.  So können wir keine strikte Trennung von den bekannten Christen erkennen. Daher ist der Name Altglaube für uns passend, denn er bezeichnet den alten Glauben unserer Vorfahren. Die ' Gemeinde der deutschen Altgläubigen ' [G.d.d.A.] wurde jedoch erst 1995 begründet, für uns gilt die Religionsbezeichnung daher nur 'Altglaube'. Diese wird durch die hiesige Verwaltung, von den Standesämtern anerkannt. Zum näheren Verständnis:  Wichtig spielt dabei die Tradition, es wird unterschieden zwischen Altgläubige 'mit' und 'ohne' Priesterschaft. Da w...