Nach einem Friedensvertrag

 

Nach einem Friedensvertrag


Wie könnte unser Leben nach einem erfolgreichen Friedensvertrag aussehen?

Mit der Aufhebung des Belagerungszustandes und der Gliederung in Armeebezirke, dürften die einzelnen Staaten des Deutschen Reichs wieder in geordnete Bahnen gelangen.


Für die Staaten 'Fürstentum Reuß jüngere Linie' und 'Fürstentum Reuß ältere Linie' besteht durch Seine Durchlaucht Heinrich XIV. Fürst Reuß ein und derselbe Herrscher jedoch mit zwei unterschiedlichen Verfassungen.

Die Frage lautet hier, wird der Monarch und die Staatsbürger beider Staaten gewillt sein, sich zusammen zu tun mit einer neuen Verfassung für ein einigenden Staat Reuß?


Auch die Staaten 'Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin' und 'Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz' besteht durch Seine Königliche Hoheit Borwin Großherzog von Mecklenburg die Möglichkeit beide Staaten in einen Staat 'Großherzogtum Mecklenburg' zusammen zu legen, wenn sie der Monarch und seine Staatsbürger es denn wollen. Und dies ebenfalls durch eine neue Verfassung in Angriff nehmen werden.


Das selbige liegt bei den Staaten 'Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt' und dem 'Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen' zu Grunde. Hier finden wir unter Seine Königliche Hoheit Magnus VI. eine Personalunion. Daher könnten auch diese beiden Staaten zusammen finden und sich eine gemeinsame Verfassung geben.


Es könnten also aus den 26 Bundesstaaten des Deutschen Reichs künftig durch Zusammenlegung einiger Staaten weniger Bundesstaaten werden, aber es muß nicht so kommen. Denn viele könnten sich für eine Eigenständigkeit und eigener Verfassung entscheiden, es ist allein der Wille des Monarchen und seiner Unterthanen, also seiner Staatsbürger entscheidend.


Für die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Lübeck gilt die jeweilige Staatsverfassung wieder auszuleben. Das würde bedeuten, dort müßte jeweils ein Senat gewählt werden, welche die Staatsgeschäfte erledigen kann.


Im Reichsland und Staat 'Elsaß-Lothringen' könnte es neue Möglichkeiten der Bevölkerung geben.


In den übrigen Staaten wie 'Königreich Preußen', 'Königreich Bayern', 'Königreich Württemberg', 'Königreich Sachsen', 'Großherzogtum Baden', 'Großherzogtum Hessen', 'Großherzogtum Oldenburg', 'Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach', 'Herzogtum Braunschweig', ' Herzogtum Sachsen-Meiningen', 'Herzogtum Anhalt', 'Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha', 'Herzogtum Sachsen-Altenburg', 'Fürstentum Lippe', 'Fürstentum Waldeck', 'Fürstentum Schaumburg-Lippe' könnten ebenfalls zu Verfassungsänderungen gelangen, welche dies dem ansinnen der heutigen Staatsvölker entsprechen würde.


Das könnte durch aus zu sehr unterschiedlichen Lebensweisen führen. Da wohl nicht alle Staaten ihre altehrwürdige Verfassung über Bort werfen werden. Doch gerade dies kann der Reiz in unserem künftigen Leben in einer übergeordneten Verfassung von 1871 welche für alle Staaten bindend besteht aus machen.


Erst einmal muß jedoch ganz klar gelegt werden, was wir zu beachten haben. Heute wissen nur wenige von ihrer ererbten Staatsangehörigkeit. Zwar legt dies die Verfassung von 1871 klar da, jedoch besteht für uns nur der Nachweis unserer Abstammung. Für viele wird dies nicht mehr möglich sein. Daher sollte uns klar sein, daß es zum Beginn der 'Handlungsfähigkeit' die 'Monarchen' als Väter der Staaten auch die Berechtigung führen die jeweilige 'Staatsbürgerschaft' zu erteilen. Es obliegt also an ihnen ob jemand diese erhält oder abschlägig beschieden wird.


Mit dem in der Verfassung von 1871 belegten gemeinsamen 'Indigenat' der heimischen deutschen Bevölkerung kann man innerhalb des Deutschen Reichs überall seinen Wohnsitz nehmen und auch dort wo man lebt die Staatsbürgerschaft beantragen. Das wäre der schnellste und einfachste Weg für viele, welche die Erbberechtigung nicht nachweisen wollen oder können.


Sicherlich wird es auch für ausländische Staatsangehörige die Möglichkeit geben die Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates zu erlangen. Doch sollte man berücksichtigen, daß es im 'Deutschen Reich' keine doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft geben durfte und vermutlich auch so beschaffen bleiben könnte.


Die Frage wird sich daher hier stellen, welche Monarchen und dessen Staaten sich durch ihre Verfassung dazu hin reißen lassen, allen Zugezogenen die Tür zu öffnen.


Des weiteren wird es sich nicht vermeiden lassen, daß es zu Forderungen nach einer Verfassungsänderung geben wird. Denn dies Zeichnet sich gerade auch in der heutigen Auffassung von vielen Menschen wieder, welche sich für Frieden, Freiheit und Souveränität und damit für die Verfassung 1871 einsetzen.


Als Urusse stehe ich für die Hohenzollern-Monarchie als Grundlage der Legitimität ein.

Mir ist es daher auch wichtig die Staatsbürgerschaft 'Preußen' zu erhalten, welche mir auch erbrechtlich zustehen würde.

Denn als wahrer Monarchist, denke ich es steht allein dem Monarchen zu, den Weg seines Staates und Volkes zu bestimmen. Es muß klar gemacht werden, daß es ein Geschenk ist, die Staatsbürgerschaft eines Staates zu erwerben. Und aus dieser Dankbarkeit heraus, sollte auch klar sein, daß man eine Pflicht hat, seinen Monarchen zu schützen. Dies sollte man auch dann tun, wenn man nicht mit der Entscheidung seines Monarchen einverstanden ist.


Einige 1871er stellen Behauptungen auf, daß man nach 10 Jahren außerhalb des Gebietes des 'Deutschen Reichs' nicht zurückkehrt, automatisch seine Staatsbürgerschaft verliert. Nun, dann haben wir wohl alle diese verloren, so auch unser damaliger Kaiser Wilhelm II. da dieser erst 1941 in Doorn verstarb und wohlweislich bereits vor 1931 dort im Exil leben mußte.

Auch viele Kriegsgefangene haben außerhalb die Gefangenschaft erlebt, einige über 10 Jahre.

Was hier aufgestellt wird ist irreführend, denn es herrscht immer noch Kriegsrecht und daher sind auch die Gesetze im Belagerungszustand nicht anwendbar.


Jeder sollte sich daher vor solchen Falschbehauptungen in Acht nehmen, welche uns allen nur zum Schaden gereichen.


Weiter gibt es Tendenzen viele Neuerungen der Moderne als Forderungen für die Umwandlung des kaiserlichen 'Deutschen Reichs' hin zu einem republikanischen 'Deutschen Reich' zu formen.

Das alles hatten wir schon einmal, mit dem gescheiterten Beispiel einer 'Weimarer Republik' u.s.w.

Also vor solchen Experimentierern sollte einen die Frage im Kopf umgehen, was soll das werden?


Viele Kräfte arbeiten nicht für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit unseres Deutschen Reichs. Könnten sogar für feindliche Interessen wie einem 'Verfassungsschutz' (Gegner der Wiederherstellung der Verfassung 1871) eingesetzt oder gelenkt sein.


Wenn Du wirklich für die Handlungsfähigkeit sein willst, dann halte dich an die 'Allerhöchste Order' unseres damaligen Kaiser Wilhelm II.



Bis auf weiteres


Karsten von den Urussen

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