Deutsches Reich, der Unterschied zwischen kaiserlich und republikanisch!

Deutsches Reich, der Unterschied zwischen kaiserlich und republikanisch!


Immer wieder gibt es die Aussage, "das Deutsche Reich ist handlungsunfähig!".

Von den offiziellen Stellen wird diese Aussage bestätigt, jedoch mit einem 'Aber'.

Warum ist das nur so?

Der Grund liegt in der Erschaffung durch die Entente und Verbrechern, welche eine Art Verfassung einsetzten. Und zwar für die 'Weimarer Republik' als republikanischen Staat 'Deutsches Reich'. Das 'Großdeutsche Reich' ging nahtlos daraus hervor.

In dieser Republik gab es nur Länder. Aber auch hier setzte man auf Verwirrung und benannte Landesteile z.B. als Freistaat. Obwohl diese keine staatlichen Rechte kannten, sondern nur Landesrechte.

Die Alliierten führten also Krieg gegen diese Republik 'Deutsches Reich'. Sahen im Land 'Freistaat Preußen' und dessen Rolle bei dem sogenannten 'Großdeutschen Reich' eine erhebliche Ursache. Deshalb durfte nach 1954 das Land 'Freistaat Preußen' nicht wieder erstehen!



Das kaiserliche 'Deutsche Reich' mit seiner legalen Verfassung, gegeben, ratifiziert und angenommen im Jahre 1871 besteht 'völkerrechtlich' fort!

Warum ist das so?

Weil der damalige Kaiser, keine Abdankung beurkundet hat!

Der Novemberputsch ging auch nicht von den Marinesoldaten in Kiel aus, sondern einvernehmlich zwischen der Obersten Heeresleitung unter dem Hochverräter General Wilhelm Groener und dem Führer der Sozialdemokratie, dem Hochverräter Friedrich Ebert aus. Im Einvernehmen der Hochverräter Reichskanzler Max von Baden und dem weiteren sozialdemokratischen Hochverräter Philipp Scheidemann.

Hier nun setzte die Entente ihr erstes 'Meisterstück' ein, die sogenannte Weimarer Verfassung in welcher auch der Versailler Vertrag rein diktiert wurde!

Da unser damaliger Kaiser nicht von Ihnen zu einer Abdankung bewegt werden konnte, griffen diese Verbrecher in die Trickkiste. Die obig genannten Hochverräter belogen das Volk und behaupteten einfach, daß der Kaiser abgedankt habe!

Da dieser Lug jedoch auffliegen würde, brachten sie das Fantasiegebilde eines republikanischen Staates mit gleichlautendem Namen 'Deutsches Reich' in die Öffentlichkeit. Welches Anfangs von 'Volksbeauftragten' verwaltet und später durch lizensierte Parteien handlungsfähig wurde.

Dies war der Grund, weshalb es ein legitimes kaiserliches 'Deutsches Reich' im Sinne des Völkerrecht und ein legales republikanisches 'Deutsches Reich' auf gleichen Boden besteht. Wie unten nach zu lesen sein wird, ist die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch mit dem republikanischen Staat 'Deutsches Reich'! Also identisch mit dem 1918/1919 geschaffenem Fantasiegebilde!

Es ist Legal, weil sie die Gewalt inne haben! Daher ist das BRD-Recht nur geltend!

Hingegen das Recht der 'Verfassung von 1871' gültig!



Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:


Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“


Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.


Erklärung von mir, Karsten Kube:

1.) Es gibt für das 'Deutsche Reich' zwei unterschiedliche Bedeutungen.

a) 'Deutsches Reich' als Kaiserreich von 1871

b) 'Deutsche Reich' als Weimarer Republik = Republik Großdeutsche Reich


2.) In der obigen Feststellung gilt daher folgende Übersetzung:


Das Grundgesetz geht davon aus, "daß das Kaiserreich den Zusammenbruch

 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung

 fremder Staatsgewalt im Kaiserreich durch die alliierten

 Okkupationsmächte noch später untergegangen ist". Mit der Errichtung der

 Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat

 gegründet, sondern "ein Teil Deutschlands neu organisiert [ ... ]. 

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht 'Rechtsnachfolger des

 Kaiserreichs, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Weimarer

 Republik - Republik Großdeutsches Reich', - in Bezug auf seine

 räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch', so daß insoweit die Identität

 keine Ausschließlichkeit beansprucht."


ENDE

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Legitimität seit dem 31. Juli 1914

Vougtai Spandow

Wünsch DIr was